CHE-110.220.153

Arthur Waser Stiftung

Basisinformationen

CHE-110.220.153
Bellerivehöhe 9
6006 Luzern
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 04:39 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Gossau, von Reinach (AG)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Blumenstein
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Untersiggenthal
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hergiswil, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Birrwil, von Birrwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hochdorf, von Horriwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Hochdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hünenberg, von Knutwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (1)

Meier Marco Ausgetreten
in Luzern, von Sursee
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 02.07.2021

Zweck

Zweck der Stiftung ist einerseits die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung im globalen Süden, vorab auf dem afrikanischen Kontinent (Förderbereich International), andererseits die Unterstützung kultureller und sozialer Bestrebungen in der Zentralschweiz (Förderbereich Zentralschweiz). Der Stiftungsrat konkretisiert den Stiftungszweck in einer Förderstrategie und in Reglementen. Im Förderbereich International fördert die Stiftung die Bildung von Kindern und Jugendlichen. Zu diesem Zweck unterstützt sie insbesondere christliche Ordensgemeinschaften und allenfalls weitere Partnerorganisationen in ihren Bildungsaktivitäten. Ebenso können weitere Aktivitäten und Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung im Allgemeinen unterstützt werden, immer mit einem Fokus auf lokale Lösungen für lokale Probleme. Im Förderbereich Zentralschweiz fördert die Stiftung in den Bereichen Kunst & Kultur und Soziales Projekte und Institutionen mit Bezug zu den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri und Zug. Ausnahmsweise können auch Mittel für Schweizer Projekte ausserhalb der Zentralschweiz gesprochen werden. Die Fördermittel der Stiftung sollen grundsätzlich je zu mindestens einem Drittel dem Förderbereich International und dem Förderbereich Zentralschweiz zukommen. Die Fördermittel gehen grundsätzlich an Partnerorganisationen, Institutionen oder Projekte und nur in Ausnahmefällen an Einzelpersonen. Die Stiftung kann in Ausnahmefällen in beiden Förderbereichen auch eigene Projekte entwickeln und diese allein oder mit Partnern realisieren.

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