CHE-216.445.768

ART DOCK ZÜRICH GMBH

Basisinformationen

CHE-216.445.768
Hohlstrasse 256-260
8004 Zürich
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
240'000.00 CHF
Datenstand: 13.06.2026 04:25 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Zürich, von Lutzenberg
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Zürich, von Lutzenberg
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die weiterführende Realisierung der Leitsätze der Ende 2020 aufgelösten Stiftung Trudi Demut und Otto Müller, will deren Oeuvres mitsamt Nachlässen und Werken der Sammlung Güterbahnhof exemplarisch pflegen, bewahren und mit Retrospektiven im kollektiven Gedächtnis verankern. Darüber hinaus will sie dem schweizerischen Kunstschaffen zur vollen Geltung und gebührenden Bedeutung verhelfen und es über unsere Grenzen hinaus bekannt machen. Auch will sie das Schaffen unserer weltweit verstreuten Zürcher Art-Expats bei uns beliebt machen. Die gewachsene bildende Kunst des erweiterten Grossraums Zürich will sie revitalisieren und stimulieren, will diese in Themen-Ausstellungen den aktuellen Positionen und Visionen gegenüberstellen. Das Schaffen der im vorangegangenen Jahrzehnt verstorbenen Zürcher Künstlerinnen will sie in Memory Nischen würdigen und Zürichs aktuellen Spirit-of-Arts in ihrem Kunstmeter-Portal festhalten. Bisher zu wenig beachtete Oeuvres oder wenig bekannte Schaffensperioden noch aktiver Kunstschaffender will sie erforschen und diese in exemplarischen Werkgruppen auf ihren Focus-Plattformen präsentieren. Die seit einer Dekade reduzierte und in der akuten Pandemie weitgehend eingebrochene Wahrnehmung der Zürcher Kunstszene will sie durch übergreifende Impuls-Ausstellungen auf ihren Booster-Plattformen verdichten und anreichern, aufwerten und beflügeln. Um der Globalisierung entgegenzuwirken soll Artdock weiterhin und vermehrt der identitätsstiftende Hotspot und Meltingpot der Zürcher Art-Community sein - sowohl als Treffpunkt mit Terrassen und Schenke, mit Foyer und Bartheke, als auch als Debattierforum mit Speaker's-Corner und Roundtables, mit Auditorium und Projektionsräumen. Auch soll die Artdock- zum Quartiertreff der Aussersihler werden. Die Recherchen der Gesellschaft sollen die Oeuvres von Trudi Demut und Otto Müller sowie die Nachlässe und Werke der Sammlung Güterbahnhof umfassen und diese in Datenbanken mit Werkverzeichnissen erfassen. Auch sollen sowohl Ausstellungen und Events als auch ausstellende KünstlerInnen mit E-Dossiers und Profiles, mit Audio- oder Video-Statements, mit Reports, 2D-Repros und 3D-Scanning dokumentiert und vermittelt werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Immobilien und Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Immobilien und Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

12.06.2026 #9f36315f-5706-4e5b-8d05-fc9b2572d78d
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ART DOCK ZÜRICH GMBH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 05.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt Aussersihl-Zürich
Postfach, 8036 Zürich

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