Eingetragene Personen (12)
in Gümligen (Muri bei Bern), von Langenbruck
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied
in Goldiwil (Thun), von Hasle bei Burgdorf
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied
in Winterthur, von Lauperswil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Mammern
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gundetswil (Wiesendangen), von Dittingen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Bucher Markus
Ausgetreten
in Unterägeri, von Escholzmatt-Marbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.12.2024
Hogg Andreas
Ausgetreten
in Therwil, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.12.2024
Zweck
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft im Sinne von Art. 59 Abs. 1 lit. b KAG des Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible IFCA (nachfolgend IFCA Fonds). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage des ihr vom IFCA Fonds zur Verfügung gestellten Kapitals in Übereinstimmung mit den auf den IFCA Fonds anwendbaren Vorschriften (insbesondere des KAG, der Verordnungen dazu und der regulatorischen Erlasse; nachfolgend die Anwendbaren Vorschriften), namentlich der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, das Halten, Verwalten bzw. Bewirtschaften (insbesondere Vermietung, Verpachtung, Unterhalten, Instandstellung, Umbau, Sanierung und Neubau), Belasten und der Verkauf von Grundstücken für den IFCA Fonds in der Schweiz, Projektmanagement- Aufgaben im Zusammenhang mit Grundstücken für den IFCA Fonds in der Schweiz sowie entsprechende Beratungsdienstleistungen. Im Rahmen der Anwendbaren Vorschriften darf die Gesellschaft Immaterialgüter erwerben und verwerten, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich dort an anderen kollektiven Kapitalanlagen und Gesellschaften beteiligen sowie auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung (namentlich des IFCA Fonds) vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte (namentlich den IFCA Fonds) eingehen sowie Drittpfänder zugunsten von Tochtergesellschaften und Dritten (namentlich des IFCA Fonds) stellen. Im Übrigen kann die Gesellschaft unter Einhaltung der Anwendbaren Vorschriften alle Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks sowie des Zwecks des IFCA Fonds zu fördern oder zu erleichtern.
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