Zweck
Führung eines Architekturbüros; die Gesellschaft kann sich an andern, ähnlichen Unternehmungen beteiligen, Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die zur Förderung des Zweckes als geeignet erscheinen und kann Zweigniederlassungen errichten.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.