Eingetragene Personen (21)
in Hildisrieden, von Hildisrieden
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Nottwil, von Schüpfheim
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hildisrieden, von Hildisrieden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Schenkon, von Langnau im Emmental
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberkirch, von Oberkirch
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Neuenkirch, von Schongau
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Eich, von Langenbruck
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberkirch, von Oberkirch und Sursee
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberkirch, von Sursee
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Nottwil, von Uster
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sempach, von Sempach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sempach, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Sursee, von Reinach (AG)
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Sempach, von Sempach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Beromünster, von Beromünster
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Beromünster, von Hildisrieden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberkirch, von Schenkon
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Beromünster, von Beromünster
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (11)
Bossart Rolf
Ausgetreten
in Schenkon, von Schenkon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.11.2025
Friedrich Alain
Ausgetreten
in Oberkirch, von Oberkirch
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.11.2025
Schmid Johann Cornelius
Ausgetreten
in Sursee, von Sempach
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.11.2025
Wolf Stephan Robert
Ausgetreten
in Hildisrieden, von Hildisrieden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.11.2025
Gloor Daniel
Ausgetreten
in Sursee, von Lenzburg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.02.2024
Keller Daniel
Ausgetreten
in Nottwil, von Nottwil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 15.03.2023
Künzle Bruno
Ausgetreten
in Schenkon, von Schenkon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2021
Bachmann Adrian Joe Ernst
Ausgetreten
in Eich, von Emmen und Eich
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 04.05.2021
Kunz Andreas Alois
Ausgetreten
in Beromünster, von Ettiswil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 04.05.2021
Roth Ernst Josef
Ausgetreten
in Oberkirch, von Eich
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 04.05.2021
Widmer Michael
Ausgetreten
in Sursee, von Luzern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2021
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Schutz der Oberflächen-, Quell- und Grundwasservorkommen im Einzugsgebiet des Sempachersees, um den Aktionären und Dritten ausreichend und wirtschaftlich, qualitativ einwandfreies, den nötigen Betriebsdruck aufweisendes Trink-, Brauch- und Löschwasser liefern zu können. Sie übernimmt dazu die Beschaffung, die Bewirtschaftung, die Aufbereitung, den Transport, die Speicherung und die Übergabe des Wassers an die Aktionäre. Die Wasserabgabe an die Wasserbezüger und der Löschschutz sind Aufgaben der Aktionäre und der Vertragspartner in den Versorgungsgebieten. Zur Erfüllung dieses Zweckes hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: a. Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der bestehenden Wasserbeschaffungs-, Aufbereitungs-, Transport-, Speicher-, Fernwirk- und Messanlagen. Die betreffenden Anlagen sind in einem Übersichtsplan bezeichnet und ergeben sich aus den Sacheinlage- und Sachübernahmeverträgen. b. Übernahme solcher Anlagen zu Eigentum, die von den Aktionären als Sacheinlagen eingebracht oder der Gesellschaft abgetreten werden; c. Erstellung und Betrieb von Neuanlagen derselben Art; d. Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen der Aktionäre sowie Wasserversorgungen Dritter; e. Erstellen und Durchführen eines Wasserbewirtschaftungskonzeptes; f. Wasserlieferung an Wasserversorgungen, die nicht Aktionäre sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Wasserversorgungen beteiligen oder sich mit ihnen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben und veräussern und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Wasserversorgung ist gemäss § 38 WNVG finanziell selbsttragend zu betreiben, weshalb die Interessen der öffentlichen Wasserversorgung einem Streben nach Gewinn vorgehen.
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