CHE-227.255.166
ANBÉROCK Schweiz AG in Liquidation
Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (4)
bis 08.12.2023
bis 07.12.2023
bis 07.12.2023
bis 20.07.2022
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Verkauf und die Produktion von Getränken mit Alkohol und ohne und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann zudem mit Immaterialgüterrechten handeln, insbesondere Patenten, Patentrechten und Markenschutzrechten sowie den Erwerb und die Gewährung von Lizenzen unter solchen Rechten.
SHAB-Chronik
28.05.2026
#11e39c92-44c3-41e2-b1f8-08ca7e3587a4
KK04
Kollokationsplan ANBÉROCK Schweiz AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Neuauflage des Kollokationsplans
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 17.06.2026
Ablauf der Frist: 17.06.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug
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