Zweck
Betrieb eines Spielwarengeschäfts, insbesondere Entwicklung von und Handel mit Brettspielen sowie Planung und Durchführung von Events und Spielmessen; Beteiligungen; Erwerb, Verwaltung, Belastung und Veräusserung von Grundstücken, Immaterialgüterrechten und Lizenzen aller Art.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.