Zweck
Die Einzelunternehmung bezweckt die Führung eines Gastrobetriebs. Sie kann ergänzend Veranstaltungen organisieren und durchführen, insbesondere kulturelle Anlässe, Musikveranstaltungen mit Live-Auftritten. Die Einzelunternehmung kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.