Eingetragene Personen (6)
Ehemals eingetragene Personen (15)
bis 08.01.2026
bis 08.01.2026
Davies Gary Bruce
Ausgetreten
in Palm Coast
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.01.2026
bis 03.10.2025
bis 03.10.2025
bis 01.02.2024
Dahlgren Rickard
Ausgetreten
in Halstahammar
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.02.2024
bis 22.06.2023
Bonjour Thierry
Ausgetreten
in Cureglia, von Lignières
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.06.2023
Steinger Erwin Guido
Ausgetreten
in Malters, von Luzern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.06.2023
Lutz Jürg Alain
Ausgetreten
in Burgdorf, von Thal
Delegierter des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 15.11.2021
Roth Gerhard
Ausgetreten
in Jegenstorf, von Erlinsbach (AG)
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 15.11.2021
Kurz Serge
Ausgetreten
in Neuheim, von Vechigen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.09.2019
Gaetani Patrick
Ausgetreten
in Zug, von Andermatt
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2018
Manetti Luiz Fernando
Ausgetreten
in Palm Coast
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Fabrikation, den Vertrieb sowie den Handel von und mit Metalldrahten aller Art sowie deren Halbfabrikate. Die Gesellschaft kann Generalvertretungen sowie Agenturen jeglicher Art von Geschäften, welche die Elektrobranche betreffen, übernehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an deren Unternehmen jedwelcher Art beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.