Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Güter, insbesondere deren Sammlung und Verwertung. Das Einzelunternehmen kann Immaterialgüterrechte erwerben, halten und verwerten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.