CHE-107.468.439

Al Ferano Mode AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-107.468.439
Talstrasse 58
8001 Zürich
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 27.07.2026 04:19 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Adliswil, von Wuppenau
Mitglied des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Zürich, von Füllinsdorf
Mitglied des Verwaltungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Maur, von Bonaduz
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (1)

Lisser Thomas Ausgetreten
in Zürich, von Günsberg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.01.2021

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Verkauf von Textilien sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Schneiderei und der Mode. Sie kann Garantien zugunsten von verbundenen Gesellschaften stellen und weitere kommerzielle, finanzielle und andere Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Ferner kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

SHAB-Chronik

27.07.2026 #a23929b0-c9a2-40d7-92c0-56b80de52f23
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Al Ferano Mode AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
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Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 18.06.2026
25.06.2026 #73f32007-9518-4e1d-8ee3-e1e54a9530bc
Mutation
Mutation Al Ferano Mode AG, Zürich, neu Al Ferano Mode AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Al Ferano Mode AG in Liquidation
Talstrasse 58
8001 Zürich

Al Ferano Mode AG, in Zürich, CHE-107.468.439, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 18.01.2021, Publ. 1005075706). Firma neu: Al Ferano Mode AG in Liquidation. Mit Urteil vom 18.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 18.06.2026, 14.30 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 29692 vom 22.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 11, Datum: 18.01.2021

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
24.06.2026 #2cc95c6b-6649-4a39-8241-e2646d96e56b
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Al Ferano Mode AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 18.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt Zürich (Altstadt)
Postfach
8022 Zürich

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