Zweck
Betrieb von Verpflegungsstätten, wie Restaurants, Pizzerias, Imbissstuben, Imbisswagen usw.; kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte erwerben, Marken schützen lassen usw.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.