Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 26.11.2024
Zweck
Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss von europaweit verantwortlich denkenden Persönlichkeiten türkischer Abstammung oder mit Bezug zur Türkei aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft, die über ein sektorenüberschreitendes und europaweites bis internationales Netzwerk voneinander lernen und dazu beitragen, dass die Wirtschaft und alle anderen Sektoren der Gesellschaft sich wechselseitig befruchten und ein zukunftssicheres Gleichgewicht untereinander bilden können. Der Verein ist gemeinnützig und handelt im Sinne des Gemeinwohls.
SHAB-Chronik
02.06.2026
#4332e829-8d3c-4708-b936-13d1b9fad012
Mutation
Mutation AkarCircle, Emmen, neu AkarCircle in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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AkarCircle in Liquidation
Weiherstrasse 10b
6020 Emmenbrücke
Weiherstrasse 10b
6020 Emmenbrücke
AkarCircle, in Emmen, CHE-214.235.289, Verein (SHAB Nr. 230 vom 26.11.2024, Publ. 1006187670). Name neu: AkarCircle in Liquidation. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Hochdorf, Abteilung 1, vom 27.05.2026 ist über den Verein mit Wirkung ab dem 27.05.2026, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 5272 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 230, Datum: 26.11.2024
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
28.05.2026
#4bca7b16-c1d0-4fe1-b087-35729e5d3395
KK01
Vorläufige Konkursanzeige AkarCircle
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 27.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.