CHE-106.036.540

ADRA Schweiz

Basisinformationen

CHE-106.036.540
Gubelstrasse 23
8050 Zürich
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 20.05.2026 08:03 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (10)

in Zürich, von Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hirschthal
Co-Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Herznach-Ueken
Co-Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lenzburg, von Bottenwil
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Jougne
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Birmensdorf
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Schaffhausen, von Arni (BE)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Renens
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Amriswil, von Kradolf-Schönenberg
Vizepräsident des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung

Ehemals eingetragene Personen (3)

Augsburger Leiza Ausgetreten
in La Grande Béroche, von Langnau im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.11.2025
Ballmer Theodor Ausgetreten
in Würenlos, von Ziefen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.11.2025
Grin Raphaël Ausgetreten
in Fribourg, von Belmont-sur-Lausanne
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.11.2025

Zweck

Zweck des Vereins ist: a. insbesondere die Förderung der Fürsorge und Hilfe für Personengruppen, die von einer Natur- oder durch Menschen verursachten Katastrophe oder einer anderen allgemeinen Notlage betroffen sind und die, infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dazu zählen auch Personen, deren wirtschaftliche Notlage Hilfe erforderlich macht. b. Information der Öffentlichkeit, einzelner Personen und Körperschaften über die allgemeine Lebenssituation von Menschen, in Ländern, die von Notlagen oder struktureller Armut betroffen sind. (Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit) c. die Beschaffung von Mitteln in der allgemeinen Öffentlichkeit, bei anderen gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, Firmen und Körperschaften, sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Ministerien des Bundes und. der Kantone, Organisationen auf europäischer Ebene und UN-Organisationen, um den unter a) genannten Personen beizustehen und zu helfen, ihre Notlage zu überwinden oder ihre individuelle Lebenssituation zu verbessern. d. Die Unterstützung partnerschaftlicher Zusammenarbeit durch Personen und Organisationen im In- und Ausland zur Förderung von Solidarität, Toleranz und Völkerverständigung.

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