Eingetragene Personen (1)
Zweck
Dienstleistungen im Treuhandsektor, Führung von Buchhaltung aller Art, Unternehmens- und Rechtsberatung, Domizilhaltung, Haus- und Immobilienverwaltungen sowie Vermittlungs- und Treuhandgeschäfte aller Art; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten
SHAB-Chronik
03.06.2026
#12b61cd7-2e82-489a-aee5-f3aa3b725f95
Mutation
Mutation adauctus GmbH, Kerns, neu adauctus GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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adauctus GmbH in Liquidation
Flüelistrasse 13
6064 Kerns
Flüelistrasse 13
6064 Kerns
adauctus GmbH, in Kerns, CHE-113.241.789, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 17 vom 27.01.2025, Publ. 1006238766). Firma neu: adauctus GmbH in Liquidation. Mit Entscheid des Kantonsgerichtspräsidiums I des Kantons Obwalden vom 28.04.2026 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 618 vom 29.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 17, Datum: 27.01.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Obwalden
02.06.2026
#c50f0a4e-140a-4dfd-ab44-9aa4a6b4f3ef
KK01
Vorläufige Konkursanzeige adauctus GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 28.04.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Allfällige Drittansprachen an Gesellschaftsaktiven sind umgehend beim Konkursamt Obwalden anzumelden.