Zweck
Betrieb von Geschicklichkeitsspiel- und Unterhaltungsautomaten in Gastronomiebetrieben und Spielcentern; kann sich an andern Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern sowie Handel mit Waren aller Art treiben.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 18.08.2026.