CHE-142.019.112
54collective GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (5)
in Obersiggenthal, von Obersiggenthal
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
Zweck
Konzeption, Herstellung und Vertrieb sowie Beratung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich von visuellen, insbesondere audiovisuellen Medien; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
18.08.2026
#3cb704c4-f17d-4185-a9d7-225d1f7722fc
Statutenänderung
Löschung 54collective GmbH in Liquidation, Obersiggenthal
↓ Details
54collective GmbH in Liquidation
Sonnmattweg 6b
5416 Kirchdorf AG
Sonnmattweg 6b
5416 Kirchdorf AG
Löschungsdatum: 13.08.2026
54collective GmbH in Liquidation, in Obersiggenthal, CHE-142.019.112, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 174 vom 10.09.2025, Publ. 1006429746). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 10.08.2026 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Tagesregister-Nr. 11582 vom 13.08.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 174, Datum: 10.09.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
14.08.2026
#e449940d-b68b-4b66-8429-b59046dd3080
KK06
Schluss des Konkursverfahrens 54collective GmbH
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
↓ Details
Datum des Schlusses: 10.08.2026
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
br
23.06.2026
#ec5f25ba-55e8-4cc3-a8ec-e2b44c645c8c
KK04
Kollokationsplan und Inventar 54collective GmbH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./br
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 13.07.2026
Ablauf der Frist: 13.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 03.07.2026
Ablauf der Frist: 03.07.2026
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau