CHE-447.630.877

4tomorrow GmbH in Liquidation

In Liquidation GmbH 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-447.630.877
c/o Sarya AG
Chamerstrasse 174
6300 Zug
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 30.07.2026 04:53 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Adligenswil
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Hasliberg
Gesellschafterin
ohne Zeichnungsberechtigung

Ehemals eingetragene Personen (2)

Hackmann Werner Josef Ausgetreten
in Iseltwald
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 20.01.2026
Kuper Sandra Maria Ausgetreten
in Iseltwald
Gesellschafterin
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 20.01.2026

Zweck

Führung von Hotelbetrieben sowie Management, Beratungs- und Finanzdienstleistungen in diesem Bereich. Zudem Innovation, Beratung, An- und Verkauf, Unterhalt sowie Dienstleistungen im Bereich Elektromobilität. Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.

SHAB-Chronik

30.07.2026 #f7fd46df-20f0-4b62-bb98-c5023df6eddf
KK01
Vorläufige Konkursanzeige 4tomorrow GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 24.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

vormals mit Sitz in Iseltwald

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