CHE-203.632.611
14TEN Sports Group GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (2)
in Hanau
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wohlen bei Bern, von Remetschwil
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
Zweck
Für die Sport-, Sportartikel- und Technologiebranche im In- und Ausland Erbringung von Management und Beratungsdienstleistungen, Vermittlung von Geschäften aller Art (soweit zulassungsfrei/gesetzlich zulässig) sowie Handel mit (Import und Export), Vertrieb, Produkteentwicklung und Abschluss von Lizenzverträgen, Erbringung von Dienstleistungen, auch Online, im Bereich Team- und Liga-Management-Tools, Blockchain und Smarte Verträge, Talentidentifikation und Rekrutierung, Fanbindung und Monetarisierung, Athletenberatungs- und -vermittlungsdienste, Einzel- und Team-Scouting-Dienste, Ausbildungs- und Trainingslager, Team-Akquisition, Marken-Multiplikations- und Monitoring-Dienste. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, ferner alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
29.05.2026
#9d13b34e-a5ab-463a-98b9-4faccdb6fb9c
KK04
Kollokationsplan und Inventar 14TEN Sports Group GmbH in Liquidation
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 18.06.2026
Ablauf der Frist: 18.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 08.06.2026
Ablauf der Frist: 08.06.2026
Kantonales Konkursamt Solothurn,
Dünnernstrasse 32,
4702 Oensingen
Dünnernstrasse 32,
4702 Oensingen
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