CHE-108.913.991
Zweckverband Gesundheitszentrum Dielsdorf
Personnes inscrites (14)
à Oberembrach, de Teufen (AR)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Birmenstorf, de Oberriet (SG)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Seuzach, de Winterthur
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Volketswil, de Volketswil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dielsdorf, de Dielsdorf
Präsident der Delegiertenversammlung und Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Regensdorf, de Regensdorf
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Zürich und Dänikon
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (7)
Coi Trinidad
Sortie
à Wallbach, de Bern
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.07.2025
Weber Allenspach Andrea
Sortie
à Niederweningen, de Niederweningen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.07.2025
Häsli Dr. Thomas
Sortie
à Höri, de Winterthur
stellvertretender Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.07.2025
Conrad Raeto
Sortie
à Regensberg, de Davos
Vizepräsident der Betriebskommission
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 21.07.2025
Hartmann Angela
Sortie
à Birmenstorf AG, de Oberriet SG
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Schneider Thilo
Sortie
à Embrach, de Teufen (AR)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Meyer Nadja
Sortie
à Winterthur, de Wildhaus-Alt St. Johann
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Der Zweckverband betreibt ein regionales Zentrum für Gesundheit und Pflege, mit welchem der Bedarf an Langzeitpflege, Akut- und Übergangspflege - also stationäre Krankenpflege- sowie der ambulanten Versorgung im Bezirk Dielsdorf abgedeckt werden soll. Der Zweckverband sorgt, soweit nötig, zentral oder dezentral für seinen Ausbau. Der Zweckverband arbeitet zu diesem Zweck mit Spitälern, anderen Institutionen, frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten sowie spitalexternen Gesundheitsdiensten und weiteren Organen der Gesundheitsversorgung zusammen. Die Dienstleistungen kommen in erster Linie den Einwohnerinnen und Einwohnern der Zweckverbandsgemeinden zugute. Die Zweckverbandsgemeinden sind nicht verpflichtet, die ambulante Versorgung in Anspruch zu nehmen. Der Zweckverband kann, unter Beachtung der Bestimmungen dieser Statuten, allein oder zusammen mit Dritten weitere Einrichtungen und Dienste schaffen, um seine Aufgaben gemäss Art. 3 Abs. 1 dieser Statuten zu erfüllen. Der Zweckverband kann sich zur Aufgabenerfüllung an juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts beteiligen, unter Vorbehalt eines entsprechenden Ausgliederungserlasses sowie unter der Voraussetzung, dass die Sicherstellung der Langzeitpflege nicht gefährdet wird.