CHE-101.156.929

Wasserverbund Kiesental AG

Informations de base

CHE-101.156.929
Bernstrasse 1
3510 Konolfingen
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
2'126'000.00 CHF
Mis à jour: 22.05.2026 03:24 · Zefix ↗

Personnes inscrites (15)

à Konolfingen, de St. Ursen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Niederhünigen, de Bowil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Oberthal, de Sigriswil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Oberhünigen, de Bätterkinden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Häutligen, de Widnau
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Gysenstein (Konolfingen), de Bäriswil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Freimettigen, de Freimettigen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Schlosswil, de Konolfingen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Mirchel, de Huttwil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Konolfingen, de Büren an der Aare
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Schlosswil (Grosshöchstetten), de Stocken-Höfen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Zäziwil, de Reichenbach im Kandertal
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Niederhünigen, de Mägenwil
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Steffisburg, de Adelboden
Sekretär (Nichtmitglied) / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zollbrück (Lauperswil), de Teufen (AR)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (13)

à Schlosswil (Grosshöchstetten), de Stocken-Höfen
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 13.12.2024
à Zäziwil, de Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 13.12.2024
à Bowil, de Teufen (AR)
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 13.12.2024
à Konolfingen, de Rüeggisberg
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 10.07.2023
Hofer Alfred Sortie
à Oberthal, de Signau
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 10.07.2023
à Konolfingen, de Lauperswil
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 10.07.2023
à Grosshöchstetten, de Herzogenbuchsee
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 03.08.2022
à Häutligen, de Lauperswil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.12.2021
Riedwyl Marco Sortie
à Oberhünigen, de Kehrsatz
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.12.2021
à Grosshöchstetten, de Buchholterberg
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.12.2021
à Bern, de Langnau im Emmental
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 26.11.2020
à Konolfingen, de Luzern
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 12.07.2018
à Grosshöchstetten, de Gais
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 12.07.2018

But

Die Gesellschaft bezweckt als Primärversorger, ihre Aktionäre und Dritte sicher, ausreichend, wirtschaftlich sowie den nötigen Betriebsdruck aufweisend und mit qualitativ einwandfreiem Trink- und Brauchwasser zu versorgen. Sie übernimmt dazu die Beschaffung, die Bewirtschaftung, die Aufbereitung, den Transport, die Speicherung und die Übergabe des Wassers an die Aktionäre. Die Wasserabgabe an die Wasserbezüger und der Hydrantenlöschschutz sind Sache der Aktionäre in deren Versorgungsgebieten. Zur Erfüllung dieses Zweckes hat die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben: a) Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der bestehenden Wasserbeschaffungs-, Aufbereitungs-, Transport-, Speicher-, Fernwirk- und Messanlagen der Aktionäre. Die betreffenden Anlagen sind in der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) dargestellt; b) Erstellung und Betrieb von Neuanlagen derselben Art; c) Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen der Aktionäre sowie Wasserversorgungen Dritter; d) Wasserlieferung an Wasserbezüger, die nicht Aktionäre sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Wasserversorgungen beteiligen oder sich mit ihnen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben und veräussern und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann die volle oder teilweise Versorgung von Aktionären oder Dritten mit Trink- und Brauchwasser übernehmen. Die Gesellschaft dient der Öffentlichkeit. Sie ist eigenwirtschaftlich. Die Wasserversorgung, einschliesslich der Bereitstellung des Wassers für den Hydrantenlöschschutz, muss finanziell selbsttragend sein. Die Interessen der öffentlichen Wasserversorgung gehen einem Streben nach Gewinn vor.

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