CHE-138.948.296
Vonwyl AG Kanaltechnik
Personnes inscrites (1)
But
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Dienstleistungen, Wartungen, Instandstellungen und Sanierung von Kanal- und Rohranlagen aller Art. Im Weiteren erbringt die Gesellschaft Leistungen in den Bereichen Kanalfernsehen sowie Inspektionen und Kontrollarbeiten von Kanalisationen und bietet Beratungsdienste an, welche mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen. Ferner kann sie mit Maschinen und Geräten handeln. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Publications FOSC
11.06.2026
#db11e9cd-675a-4bf4-a0cc-79eb8e76b8cb
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Vonwyl AG Kanaltechnik
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 10.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.