CHE-105.832.238

Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit VBG

Informations de base

CHE-105.832.238
Bollwerk 39
3011 Bern
📍 Carte ↗
Association
Mis à jour: 22.05.2026 03:15 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Bern, de Schüpfen
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Worblaufen (Ittigen), de Emmen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bern, de Ueberstorf
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Rosshäusern (Mühleberg), de Au (SG)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Urtenen-Schönbühl, de Erlinsbach (SO)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bern, de Seedorf (BE)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bern, de Schaffhausen
Präsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Huttwil
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (6)

à Bern, de Schwadernau
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 16.12.2024
à Bern, de Bern
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2023
à Bern
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2023
Müller Nina Sortie
à Bern, de Frick
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.12.2020
à Bern, de Bern
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 26.02.2019
Jordi Irène Sortie
à Bern, de Wyssachen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 04.01.2018

But

Die VBG leistet - auf allen Handlungsfeldern gemäss Grundlagenpapier - Gemeinwesenarbeit. Die VBG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Leistungsvertragspartner, der Einwohnergemeinde Bern und gegenüber Dritten. Sie berät und unterstützt ihre Mitglieder (Trägervereine der Quartierzentren und -treffs). Die VBG verhandelt mit der Einwohnergemeinde (BSS, Jugendamt) über den Leistungsvertrag, sie unterzeichnet ihn, überwacht die Erfüllung der vereinbarten Leistungen und rapportiert der Auftraggeberin. Sie kann ausserhalb des Leistungsvertrags Aufträge von Dritten übernehmen und handelt mit diesen die finanzielle Entschädigung aus. Die VBG erfüllt gegenüber ihren Mitarbeitenden die Arbeitgeberfunktionen und schliesst mit dem VPOD einen Gesamtarbeitsvertrag ab. Die Mitarbeitenden der VBG werden fachlich und personell geführt, die Unterstellungsverhältnisse werden in Stellenbeschreibungen festgelegt.

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