CHE-109.738.880

UWP Sammelstiftung für die berufliche Vorsorge

Informations de base

CHE-109.738.880
Dornacherstr. 230
4053 Basel
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 17:46 · Zefix ↗

Personnes inscrites (11)

à Muttenz, de Pratteln
Geschäftsführer / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
à Malans, de Domleschg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Basel, de Sissach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Aesch, de Oberriet (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Zürich, de Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Zürich, de Erlenbach (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Röschenz, de Burg im Leimental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Aesch, de Aesch (BL)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Birmenstorf AG, de Langenthal
stellvertretende Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stif
à Reigoldswil, de Liestal
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (6)

Berger Yvonne Sortie
à Arboldswil, de Spiez
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 08.12.2025
à St. Gallen, de St. Gallen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 06.12.2024
à Muttenz, de Dürrenroth
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 11.04.2024
à Sissach, de Sissach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.02.2023
à Birmenstorf, de Langenthal
Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
jusqu'au 14.09.2018
Jäggi Urs Sortie
à Lausen, de Aeschi SO
Geschäftsführer / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied des Stiftungsrates
jusqu'au 21.06.2017

But

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen und freiwilligen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen sowie des ZGB und OR für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) und die Selbständigerwerbenden ohne Personal sowie deren Angehörige und Hinterlassene (Destinatäre) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann zudem auch ausschliesslich den ausserobligatorischen Vorsorgeschutz gewähren, wobei die BVG Bestimmungen in diesem Bereich (Art. 89bis Absatz 6 ZGB) zur Anwendung gelangen. Der Anschluss eines Arbeitgebers an die Stiftung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Der Anschluss von Selbständigerwerbenden ohne Personal erfolgt im Rahmen einer Vorsorgelösung für einen Berufsverband aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen ausrichten, wenn ein Destinatär wegen Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit in eine Notlage gerät. Für die Finanzierung von Unterstützungsleistungen darf nur das freie Vorsorgekapital desjenigen Vorsorgewerkes herangezogen werden, welchem der Destinatär angehört. Zur Erreichung ihres Zwecks gibt sich die Stiftung die gemäss Gesetz erforderliche Struktur. Sie kann auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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