CHE-109.709.418

Takeda Pension Fund

Informations de base

CHE-109.709.418
Thurgauerstrasse 130
8152 Glattpark (Opfikon)
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 06:24 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Andelfingen, de Marthalen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Milvignes
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Villers-le-Lac
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wollerau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lausanne
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Birmenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Walchwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Erlenbach, de Illnau-Effretikon
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (10)

à Romanel-sur-Morges
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
Granati Paola Sortie
à Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
à Morges
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
Ooms Cindy Sortie
à Villlers-le-Lac
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
à Cortaillod, de Neuenegg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
Joshi Alpesh Sortie
à Walchwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
Aebli Yvo Sortie
à Freienbach, de Glarus
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
à Lufingen, de Guggisberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.03.2026
Berger Urs Sortie
à Cotuit / MA, de Eiken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Meilen, de Illnau-Effretikon
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit erbringen. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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