CHE-112.245.218

SYPA AG System Packaging in Liquidation

Informations de base

CHE-112.245.218
Marktplatz 7
2540 Grenchen
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
100'000.00 CHF
Mis à jour: 25.06.2026 04:50 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Derendingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (1)

à Zug, de Birmensdorf (ZH)
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 22.03.2023

But

Der Handel und die Erbringung von Dienstleistungen wie auch Import und Export im Bereich der Verpackungen und Ware aller Art und das Projektmanagement für Unternehmen, Organisationen aller Art und öffentliche Institutionen. Die Gesellschaft kann ausserdem Grundstücke, Immobilien, Lizenzen, und Patente erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte eingehen in denen Synergien mit dem Hauptwerk zu erzielen sind.

Publications FOSC

25.06.2026 #5e367d3e-ef0c-4247-9d46-71e9d347f37e
Mutation
Mutation SYPA AG System Packaging, Grenchen, neu SYPA AG System Packaging in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
24.06.2026 #b6e216e5-a5f8-4290-b115-dbb1061ea3ea
KK01
Vorläufige Konkursanzeige SYPA AG System Packaging Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 18.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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