CHE-109.738.733

SWARM Sammelstiftung

Informations de base

CHE-109.738.733
c/o Divor AG
Täfernstrasse 31
5405 Dättwil AG
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 24.05.2026 10:14 · Zefix ↗

Personnes inscrites (7)

à Mellingen, de Sumvitg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Maur, de Madiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Böttstein, de Böttstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Solothurn, de Altendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Weilheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zurzach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Muhen, de Ehrendingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (7)

Wild Monika Sortie
à Bonstetten, de Appenzell
Geschäftsführerin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 02.09.2025
à Zug, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 24.05.2024
Fechtig Anna Sortie
à Ühlingen - Birkendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.09.2022
à Wiesendangen, de Oberrieden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.03.2021
Pitaqi Renata Sortie
à Büron, de Gettnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 03.03.2021
Wenger Willy Sortie
à Biberstein, de Buchholterberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 02.04.2020
Walser Monika Sortie
à Zürich, de Meggen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 28.03.2018

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Firma sowie weiterer Unternehmungen, welche sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Organe de révision

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