CHE-290.106.240

Stiftung Willi Hämmerli

Informations de base

CHE-290.106.240
Asylstrasse 74
8032 Zürich
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 05:49 · Zefix ↗

Personnes inscrites (3)

à Illnau-Effretikon, de Scuol
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Hallau, de Wilchingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Liestal, de Walenstadt
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Hettlingen, de Amlikon-Bissegg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.06.2025
à Uetikon am See, de Salenstein
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.06.2025
Richli Anita Sortie
à Hausen am Albis, de Sattel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Projekten des Vereins Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (CHE-100.438.489), mit Sitz in Zürich, vor allem von Projekten in den Kantonen Glarus und Tessin. Es sollen Projekte unterstützt werden, die von den ehrenamtlich tätigen Experten und Vorstandsmitgliedern der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden abgeklärt und vom Gesamtvorstand der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden als unterstützungswürdig beurteilt worden sind. Sollte die Unterstützung des Vereins Schweizer Patenschaft für Berggemeinden dereinst einmal nicht mehr möglich sein, weil der Verein aufgelöst oder fusioniert worden ist, beziehungsweise sich in der Phase der Liquidation befindet, beschreibt sich der Stiftungszweck wie folgt; a. Zweck der Stiftung ist der Beistand von unterstützungsbedürftigen Gemeinden im schweizerischen Berggebiet (Alpen und Jura) mit Schwerpunkten Glarus und Tessin bei der Lösung ihrer Aufgaben, namentlich im Bereich der Infrastruktur, finanziell oder in anderer Weise. Im gleichen Rahmen kann Hilfe an Genossenschaften, Korporationen und andere Träger öffentlicher, gemeinnütziger oder gesellschaftlicher Funktionen gewährt werden; b. die Unterstützung von in Not geratenen Familien und Einzelpersonen in solchen Gemeinden, soweit nicht andere Hilfswerke hinreichende Leistungen erbringen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.

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