CHE-110.405.267

Stiftung Rosa Neuenschwander

Informations de base

CHE-110.405.267
Kistlerstrasse 63
3065 Bolligen
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 22.05.2026 02:35 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Ortschwaben (Meikirch), de Brig-Glis
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), de Röthenbach im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
à Thun, de Bürchen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bolligen, de Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bolligen, de Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bern, de Seeberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Gümmenen (Mühleberg), de Bern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Oberburg
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (5)

Wyss Cornelia Sortie
à Burgdorf, de Wynigen
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.03.2025
à Münsingen, de Lengnau (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 27.05.2022
à Thun, de Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 29.04.2021
à Kaufdorf, de Jegenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 24.06.2019
à Muri b. Bern (Muri bei Bern), de Savosa
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 12.03.2018

But

Die Stiftung bezweckt die Führung verschiedener Institutionen - unter anderem agilas, Bolligen und HPWS Nils Holgersson, Wattenwil - in denen vorab Jugendliche, aber auch Erwachsene auf ihrem Weg zu einer beruflichen Integration entsprechend ihren Bedürfnissen begleitet und beraten werden. Es werden ausbildungsfähige Jugendliche mit Lern-, Körper-, Sinnes- und psychischer Beeinträchtigung ab dem 14. Altersjahr im Rahmen der beruflichen Vorbereitung und Eingliederung der Invalidenversicherung ausgebildet. Es können auch Jugendliche, die nicht durch die IV vermittelt werden, berücksichtigt werden. Die Finanzierung des Aufenthalts muss gewährleistet werden. Den Jugendlichen wird eine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eine berufspraktische Bildung nach INSOS PrA vermittelt. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.

Organe de révision

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