CHE-115.531.577
Stiftung Nachwuchs-Campus Basel
Personnes inscrites (3)
à Riehen, de Basel
Geschäftsführer / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin / dem Delegierten oder ein
à Muttenz, de Emmen
Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin / dem Delegierten oder e
à Therwil, de Neckertal
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin / einem Mitglied des Stiftungsrates oder ein
Anciennes personnes inscrites (2)
jusqu'au 04.10.2017
Bühler Colette
Sortie
à Basel, de Basel
Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin / dem Delegierten oder e
jusqu'au 04.10.2017
But
1. Die Stiftung bezweckt die fussballerische, schulische und persönliche Ausbildung und Förderung talentierter Fussballer im besonderen aus der Schweiz und dem EU-Raum, in Einzelfällen aber auch aus den übrigen Kontinenten. Die Ausbildung und die Talentförderung erfolgt gemäss den Richtlinien und Vorgaben des Schweizerischen Fussballverbandes. Zu diesem Zwecke errichtet und unterhält die Stiftung einen Campus in der Region Basel mit den nötigen Infrastrukturen und stellt das notwendige Know-how und das notwendige Fachpersonal für die sportliche, medizinische und persönliche Betreuung der Absolventen der Fussballschule zur Verfügung. 2. Die Absolventen der Fussballschule besuchen in Absprache mit der Kantonalen Leistungssportförderung beider Basel die Regelklassen des öffentlich rechtlichen Schulsystems. Die talentiertesten Spieler werden in die durch die Kantone organisierten Sportklassen integriert. In Situationen, wo weder Regel- noch Sportklasse in Frage kommen. werden Privatschulen finanziert. 3. Nebst der fussballerischen und der schulischen Ausbildung werden auch die gesunde Lebenshaltung und die Regeneration gezielt gefördert. 4. Ein detailliertes Betreuungskonzept stellt sicher, dass die Jugendlichen bei der Alltagsbewältigung Unterstützung finden. Im Weiteren betreibt die Stiftung ein Wohnheim, welches von Fachpersonen aus dem sozialpädagogischen Bereich geleitet und geführt wird. 5. Die Stiftung ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden. Sie hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. 6. Die Ausrichtung von Leistungen, in welcher Form auch immer, an die Stifterin, deren Familien oder nahestehende Personen ist ausgeschlossen.
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