CHE-320.559.039

Stiftung Lebendige Höfe

Informations de base

CHE-320.559.039
Hofmattweg 16
4144 Arlesheim
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 20:07 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Basel, de Riehen
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dornach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Liestal, de Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Eschenbach, de Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Illnau-Effretikon, de Oberhallau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Arlesheim, de Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Obersteckholz, de Kölliken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Siblingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Arlesheim, de Arlesheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 12.04.2024
à Guggisberg, de Wengi
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 05.07.2021
à Siblingen, de Birwinken
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und Förderung des Biolandbaus in der Schweiz. Biologische und biodynamische Bewirtschaftung erfordert lange Zeitbogen um erfolgreich zu sein. Biologisch oder biodynamisch arbeitende Landwirtschaftsbetriebe sollen mit ihrem bereits erreichten Hoforganismus und ihrer Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. Der Zweck der Stiftung soll durch den Erwerb von bestehenden biologisch und biodynamisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben und deren Zurverfügungstellung mittels Pacht und/oder Baurecht an geeignete Selbstbewirtschafter erreicht werden. Der Buchwert der landwirtschaftlichen Grundstücke muss stets mehr als 50 % der Stiftungsaktiven ausmachen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zwecke. Zur Wahrung des Zwecks wird Grund und Boden dauerhaft von der Stiftung gehalten. Jede Veräusserung oder sonstige Veränderung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der von der Stiftung erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücke oder landwirtschaftlichen Gewerben steht unter dem Vorbehalt der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991.

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