CHE-101.921.653
Stiftung für sozialen Wohnungsbau Allschwil
Personnes inscrites (11)
à Allschwil, de Allschwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Allschwil, de Hauenstein-Ifenthal
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Allschwil, de Zürich und Allschwil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Allschwil, de Allschwil
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (12)
Van der Merwe Lea Marisa
Sortie
à Allschwil, de Riehen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.10.2024
jusqu'au 17.10.2024
Locher Stephan
Sortie
à Allschwil, de Binningen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 17.10.2024
Grillon Pascal
Sortie
à Allschwil, de Cornol
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 03.07.2023
Schmid Gabriel
Sortie
à Allschwil, de Herznach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 03.07.2023
Morat Christoph
Sortie
à Allschwil, de Allschwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 01.09.2020
Klauser Roman
Sortie
à Allschwil, de Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 01.09.2020
Pfaff Thomas
Sortie
à Allschwil, de Liestal
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.09.2020
Equey-Brändle Ursula
Sortie
à Allschwil, de Vuarmarens und Allschwil
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.07.2018
Christen Markus
Sortie
à Allschwil, de Thürnen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 14.03.2018
D'Incerto-Spina Paolo
Sortie
à Allschwil, de Maggia
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 21.12.2017
jusqu'au 21.12.2017
But
Die Stiftung bezweckt die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Allschwil durch die Beschaffung von gesunden und billigen Wohnungen. Die Wohnungen sollen an Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Vermögen vermietet werden. Die Vermietungsbedingungen sind in einem Reglement festzulegen, das durch den Stiftungsrat zu erlassen ist. Der Stiftungsrat setzt die Mietzinse auf der Basis der Selbstkosten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung fest. Die Stiftung verzichtet auf jede Art von Spekulation mit Boden oder Häusern. Der Ankauf von Grundstücken und die Erstellung von Häusern darf nur erfolgen, wenn die Mittel für die Finanzierung des einzelnen Projektes gesichert sind.