CHE-107.225.799

Sonderschulheim Sunneschyn Steffisburg Genossenschaft

Informations de base

CHE-107.225.799
Hardeggweg 7
3612 Steffisburg
📍 Carte ↗
Gen
Mis à jour: 22.05.2026 02:25 · Zefix ↗

Personnes inscrites (7)

à Jegenstorf, de Sumiswald
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied der Verwaltung
à Steffisburg, de Schüpfen
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
à Steffisburg, de Guggisberg und Grindelwald
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), de Bremgarten bei Bern
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
à Lenk im Simmental (Lenk), de Worb
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
à Thierachern, de Adelboden
Präsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Steffisburg, de Nunningen und Basel
Vizepräsidentin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Steffisburg, de Blumenstein
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied
jusqu'au 26.10.2022
à Seftigen, de Worb
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 26.10.2022
Jäggi Albert Sortie
à Steffisburg, de Bellach
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 18.08.2021

But

Die Genossenschaft hat gemeinnützigen Charakter. Sie bezweckt den Betrieb des Sonderschulheims Sunneschyn in Steffisburg. Das Sonderschulheim erfüllt den sonderpädagogischen Auftrag wie folgt: a) Die Erziehung schulbildungsfähiger, lern- und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher. Diese Aufgabe sucht es zu erfüllen durch einen dem Auffassungsvermögen der Kinder und Jugendlichen angepassten Unterricht, durch eine professionelle Betreuung in den Wohngruppen, durch eine sorgfältige Förderung der praktischen Fähigkeiten und durch zusätzliche therapeutische Massnahmen. Bezweckt wird damit eine möglichst allseitige Entwicklung der geistigen, emotionalen und praktischen Fähigkeiten und Anlagen der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, eine spätere berufliche und soziale Eingliederung vorzubereiten. b) Die Beratung der altershalber aus dem Schulheim ausgetretenen Kinder und Jugendlichen nach Massgabe der Notwendigkeit. c) Im Rahmen der erstmaligen Eingliederung werden in heimeigenen Bereichen Lernende im IV-Bereich ausgebildet. Die Genossenschaft kann sich an anderen Wohnformen als den bestehenden beteiligen oder selber solche anbieten. Ferner kann sie Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.

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