CHE-177.225.994

ShoeSize.Me AG

Informations de base

CHE-177.225.994
Leberngasse 19
4600 Olten
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
253'948.00 CHF
Mis à jour: 11.07.2026 04:26 · Zefix ↗

Personnes inscrites (2)

à Zumikon, de Winterthur
Einzelunterschrift
à Shoham
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (5)

à Bubendorf, de Oberwil (BL)
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.11.2025
à München
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.11.2025
à Haimhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.11.2025
à Riedholz, de Arbedo-Castione
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 27.11.2025
à Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 10.03.2022

But

Sammeln und Verwerten von elektronischen Daten zur Prozessoptimierung und Erbringung von Beratungsdienstleistungen im In und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

10.07.2026 #2f919727-5f5a-44b5-86e0-d9b78ad9f4ae
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ShoeSize.Me AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 23.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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