CHE-260.419.906

SHARKPROJECT International

Informations de base

CHE-260.419.906
Sinserstrasse 67
6330 Cham
📍 Carte ↗
Association
Mis à jour: 23.05.2026 02:51 · Zefix ↗

Personnes inscrites (4)

à Elze
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wien
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Affoltern am Albis, de Thalwil
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
à Augsburg
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (6)

à Seligenstadt
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026
Baur Britta Sortie
à Winterthur, de Berg am Irchel
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026
Finger Jasmin Sortie
à Elsenfeld
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026
à Gaaden bei Mödling
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026
à Affoltern am Albis, de Unteriberg
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026
à Riederberg Waldheim
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 19.01.2026

But

1) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen ist der Zweck des Vereins der weltweite Schutz von Haien und der marinen Ökosysteme. 2) Als Dachorganisation der nationalen SHARKPROJECT-Organisationen, mit gleichem Vereinszweck soll er die Zusammenarbeit der nationalen Organisationen wirksam unterstützen und bündeln. 3) Er ist zuständig für alle internationalen Projekte, Kampagnen, Kooperationen, Förderung wissenschaftlicher Projekte, internationale Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit etc. 4) Er stellt den nationalen SHARKPROJECT-Organisationen Medienmaterial (Foto, Film, Grafiken, etc.) zur Verfügung. Entsprechende Bild- und Urheberrechte werden in einem separaten Vertrag geregelt. 5) Er betreibt für die nationalen SHARKPROJECT-Organisationen die IT-Infrastruktur wie Kollaborationsplattformen, Cloud-Lösungen, SaaS-Lösungen, Webseiten, Social-Media-Kanäle etc. 6) Der Verein erlässt bindende Weisungen oder Richtlinien gegenüber seinen Mitgliedern. Zudem können die Statuten vorsehen, dass die Mitglieder zur Sicherstellung dieser Paragrafen (insbesondere §2 Ziff. 3 und 4) Verträge mit dem Verein abschliessen.

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