CHE-106.381.126
SF-Filter AG
Personnes inscrites (3)
à Steyr-Gleink
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (10)
jusqu'au 22.09.2025
jusqu'au 22.09.2025
Lucas Maik
Sortie
à Ossingen, de Stallikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2025
jusqu'au 22.09.2025
Lenzlinger Alexander
Sortie
à Maur, de Fischingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2025
von Raussendorff Arndt
Sortie
à Overath
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2025
jusqu'au 22.09.2025
Lucas Maik
Sortie
à Stallikon, de Stallikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2025
jusqu'au 22.09.2025
Oberli Frank Rudolf
Sortie
à Eglisau, de Lenzburg und Bülach
Präsident des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 22.09.2025
But
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Zubehörteilen der Autoindustrie, insbesondere Auto- und Industriefilter. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.