CHE-105.995.372

Schweizerische Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien

Informations de base

CHE-105.995.372
Münstergasse 49
3011 Bern
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 22.05.2026 02:14 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Altendorf, de Brügg
Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
à Echandens, de Fribourg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Chur, de Chur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Leuk Stadt (Leuk), de Leuk
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Unterengstringen, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Bussigny, de Meinisberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Breganzona (Lugano), de Surses
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
à Herrliberg, de Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (5)

à Lausanne, de Valbroye
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 09.07.2024
à Lausanne, de Fribourg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 23.01.2024
Merk Werner Sortie
à Rüdlingen, de Neunforn
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 20.07.2021
à Fehraltorf, de Fischingen
Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
jusqu'au 30.06.2020
à Pully, de Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 22.01.2020

But

Die Stiftung bezweckt die Förderung der leiblichen, sittlichen und seelischen Wohlfahrt der schweizerischen Armeeangehörigen und deren Familien und unterstützt die in Art. 3 genannten Berechtigten in finanziellen Härtefällen infolge Militärdienstes. Sie ist bereit, Institutionen und Unternehmungen zu unterstützen und zu koordinieren, die das Wohl der Armee, einzelner Truppenteile oder der Angehörigen der Armee im Allgemeinen zum Ziel haben. Sie kann insbesondere Beiträge an Publikationen, Projekte und Unternehmungen leisten, die der Aufrechterhaltung des Wehrwillens und der militärischen Tüchtigkeit und dadurch unmittelbar der Förderung des Milizsystems dienen. Sie stellt die Finanzierung dieser Bedürfnisse sicher und sorgt für die bestimmungsgemässe Verwendung der Gelder. Sie übernimmt keine Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Ebenso wenig soll durch die Stiftung der Aufgabenkreis selbständiger, freiwilliger Fürsorgewerke eingeschränkt werden.

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