CHE-371.924.451

S&R Bau GmbH

Informations de base

CHE-371.924.451
Industriestrasse 3
6034 Inwil
📍 Carte ↗
Sàrl – Société à responsabilité limitée
20'000.00 CHF
Mis à jour: 30.08.2026 07:31 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Rain, de Romoos
Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (3)

à Luzern, de Sumvitg
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
jusqu'au 20.11.2024
à Hergiswil
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2024
Petrusic Sven Sortie
à Sarnen, de Sarnen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 16.02.2024

But

Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Arbeiten im Gipsereibereich und allgemeine Arbeiten im Baugewerbe sowie Handel mit Waren aller Art. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann Finanzierungen übernehmen und alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen.

Publications FOSC

28.08.2026 #d14d82d5-3e1b-4f99-8918-a188f30223ab
KK01
Vorläufige Konkursanzeige S&R Bau GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 27.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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