CHE-109.587.813
REVOR Sammelstiftung
Personnes inscrites (13)
à Rizenbach (Ferenbalm), de Rüschegg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Büren an der Aare, de Langnau im Emmental
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Bern, de Neuenegg
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gümligen (Muri bei Bern), de Arni (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gstaad (Saanen), de Wynigen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Seengen, de Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Lengnau BE, de Burgistein
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
à Gsteig b. Gstaad (Gsteig), de Gsteig
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (7)
jusqu'au 31.12.2025
Baumann Cornelia
Sortie
à Wileroltigen, de Olten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.10.2025
jusqu'au 23.04.2024
Di Mambro Sabino
Sortie
à Kehrsatz, de Bern
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.01.2024
Wiese-Giger Pia
Sortie
à Reinach AG, de Gontenschwil
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 30.01.2024
Reymond Jean-Claude
Sortie
à Crésuz, de Val-de-Travers
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 05.07.2022
von Heeren Carl
Sortie
à Reinach AG, de Buchs (AG)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.12.2021
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG (BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) für Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen, durch Gewährung von Leistungen in den Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und kann im Rahmen des Stiftungszweckes Ermessensleistungen gewähren. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen die angeschlossenen Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste schulden oder üblicherweise ausrichten (wie Grundlohn, Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw.).