CHE-109.497.624

Refinitiv Switzerland Pension Fund

Informations de base

CHE-109.497.624
Dufourstrasse 43
8008 Zürich
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 04:04 · Zefix ↗

Personnes inscrites (5)

à Annecy
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Morges, de Schänis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Duillier, de Wil (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Plan-les-Ouates
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (7)

Podlech Roger Sortie
à Volketswil, de Winterthur
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Bonner John Sortie
à Risch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Fällanden, de Fällanden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Uetikon am See
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Pregny-Chambésy
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Chêne-Bougeries, de Gossau SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
à Meinier, de Meinier
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Als verbundene Unternehmungen gelten Refinitiv SA und ihre Tochtergesellschaft in der Schweiz. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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