CHE-103.928.407
PROMEA Pensionskasse
Personnes inscrites (14)
à Bülach, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Obergösgen, de Plaffeien
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Kernenried
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Walkringen, de Trachselwald und Fraubrunnen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Solothurn, de Eglisau
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (6)
jusqu'au 26.03.2026
Sabbadini Susanna
Sortie
à Untervaz, de Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Ackermann Kathrin
Sortie
à Heitenried, de Egnach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Kunz Hans
Sortie
à Langnau bei Reiden, de Langnau bei Reiden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Frehner Rolf
Sortie
à Liestal, de Urnäsch
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 26.03.2026
Bellefeuille-Burri Sabine
Sortie
à Bülach, de Zürich und Malters
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
(1) Die PROMEA Pensionskasse bezweckt in der Form einer Gemeinschaftsstiftung die Durchführung der beruflichen Vorsorge nach BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden derjenigen Firmen, die Mitglieder, Patronatsmitglieder und Gönner der AM Suisse sind, oder mit einem der genannten Mitstifter sozialpartnerschaftliche Verhältnisse unterhalten, oder deren Arbeitnehmende den Gesamtarbeitsverträgen der Mitstifter der PROMEA Pensionskasse unterstehen. Der PROMEA Pensionskasse können sich im weiteren zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auch die folgenden Organisationen oder Unternehmungen anschliessen: - Verbände, welche die PROMEA Pensionskasse als ihre Verbandskasse anerkennen; - Unternehmungen, welche bei der PROMEA Ausgleichskasse angegliedert sind; - weitere Unternehmen gemäss den Aufnahmekriterien der Stiftung; - Selbständigerwerbende, welche Mitglied einer Mitstifterin sind. (2) Die PROMEA Pensionskasse kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Allfällige Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, oder Arbeitslosigkeit, bleiben dem Ermessen des Stiftungsrates vorbehalten. (3) Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die PROMEA Pensionskasse Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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