CHE-101.670.994

Pradella-Burckhardt Stiftung

Informations de base

CHE-101.670.994
c/o Bank J. Safra Sarasin AG
Elisabethenstr. 62
4051 Basel
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 17:16 · Zefix ↗

Personnes inscrites (6)

à Davos, de Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Davos, de Davos
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Riehen, de Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Davos
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Davos
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Zumikon und Sissach
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Davos, de Jenins
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 11.07.2024
à Davos
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.08.2022
à Zuoz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 29.12.2020

But

Zweck der Stiftung ist es, Lungenkranke oder andere Tuberkulosekranke, überhaupt Langzeitkranke des Mittelstandes und der unteren Klassen schweizerischer Nationalität für die Durchführung von Heilbehandlungen auf dem Platz Davos finanziell zu unterstützen. Die Unterstützung kann durch direkte Bezahlung oder Rückerstattung von Kosten für anerkannte medizinische Leistungen, durch Beiträge an Institutionen, die für solche Kranke tätig sind oder durch Übernahme von Kosten, die sich indirekt durch die Langzeiterkrankung ergeben oder finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem im weitesten Sinne erfolgen. Alles jedoch unter der Voraussetzung, dass nicht Krankenkassen oder Sozialhilfebehörden für diese Kosten aufzukommen haben. Lungenkranke, andere Tuberkulosekranke und überhaupt Langzeitkranke anderer Nationalität können subsidiär unterstützt werden, wenn sie der Schweiz durch Geburt, mütterliche Herkunft, langen Aufenthalt oder sonst in besonderer Weise verbunden sind. Die Unterstützung durch die Stiftung soll sich stets auf Einzelfälle beschränken und keine wiederkehrenden Leistungen umfassen. Ausgenommen sind Beiträge an Institutionen, die für die Behandlung von Langzeitkranken tätig sind.

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