CHE-484.486.768

Power Distribution AG in Liquidation

En liquidation SA 📍 5034 Suhr AG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Informations de base

CHE-484.486.768
Metzgergasse 1
5034 Suhr
📍 Carte ↗
SA – Société anonyme
100'000.00 CHF
Mis à jour: 28.06.2026 04:31 · Zefix ↗

Personnes inscrites (1)

à Suhr
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Anciennes personnes inscrites (1)

à Oftringen, de Kreuzlingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
jusqu'au 15.07.2021

But

Import von und Handel mit Waren aller Art sowie Betrieb von Verkaufsgeschäften, Restaurants und Metzgereien; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

Publications FOSC

03.09.2026 #b089403f-baa6-45aa-8dd4-32a18d700125
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Power Distribution AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke…
↓ Texte complet
Konkurspublikation/Schuldenruf Power Distribution AG Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
26.06.2026 #1b34d9f4-a344-4e44-8771-659215201630
Mutation
Mutation Power Distribution AG, Suhr, neu Power Distribution AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
Power Distribution AG in Liquidation
Metzgergasse 1
5034 Suhr

Power Distribution AG, in Suhr, CHE-484.486.768, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom 15.07.2021, Publ. 1005250192). Firma neu: Power Distribution AG in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Aarau vom 22.06.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 22.06.2026, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

Tagesregister-Nr. 9190 vom 23.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 135, Datum: 15.07.2021

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
24.06.2026 #d4a91fa7-9991-4aa9-b0e4-bf82126d805a
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Power Distribution AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Détails
Datum der Konkurseröffnung: 22.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). /yw

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