CHE-110.110.300

PERSONALVORSORGESTIFTUNG DER PARFUMS CHRISTIAN DIOR AG UND PC PARFUMS COSMETIQUES SA

Informations de base

CHE-110.110.300
Buckhauserstrasse 32
8048 Zürich
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 02:58 · Zefix ↗

Personnes inscrites (5)

à Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Horgen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Obfelden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Würenlos, de Effingen
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Düsseldorf
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (5)

à Zürich, de Seeberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.04.2026
à Uetikon am See, de Naters
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.04.2026
à Zürich
Mitglied und Sekretär des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.04.2026
à Zürich
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.04.2026
Weibel Monika Sortie
à Lachen, de Zürich
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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