CHE-109.729.846

Personalstiftung der Firma C. Plüss + Co AG in Liquidation

Informations de base

CHE-109.729.846
Weiherweg 2
8610 Uster
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 21.05.2026 03:15 · Zefix ↗

Personnes inscrites (5)

à Gipf-Oberfrick
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Erlangen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
à Hittnau, de Einsiedeln
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
à Fehraltorf, de Pfäffikon
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien
à Wien
Präsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

à Frick
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.05.2026
à München
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.05.2026
à Menden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 04.05.2026
à Ingolstadt
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

But

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen nur Vorsorgeleistungen erbracht werden. Ausgeschlossen sind Leistungen, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist, oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise erbringt (wie Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen).

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