CHE-109.731.412

Personalfürsorgestiftung der SL Druck + Medien AG, Mels

Informations de base

CHE-109.731.412
Zeughausstrasse 50
8887 Mels
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 24.05.2026 01:49 · Zefix ↗

Personnes inscrites (8)

à Sargans, de Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Walenstadt, de Maienfeld
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mels, de Ettingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mels, de Bäretswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mels, de Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mels, de Mels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Azmoos (Wartau), de Wartau
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Seewis im Prättigau, de Wattwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (2)

Frei Paul Sortie
à Bad Ragaz, de Bad Ragaz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.10.2021
à Unterterzen (Quarten), de Buchs SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 09.01.2020

But

Der Zweck der Stiftung besteht in der freiwilligen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in Notlagen wie aus Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische Vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf dabei in keiner Hinsicht bessergestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

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