CHE-109.786.904

Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern

Informations de base

CHE-109.786.904
Köhlerstrasse 2/4
3174 Thörishaus
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 25.06.2026 04:30 · Zefix ↗

Personnes inscrites (5)

à Oberwangen b. Bern (Köniz), de Röthenbach im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
à Gurbrü, de Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Mattstetten, de Bärschwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Grossaffoltern, de Uerkheim
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Ortschwaben (Meikirch), de Bern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (3)

à Köniz, de Köniz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 05.03.2021
Reist Daniel Sortie
à Detligen (Radelfingen), de Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.11.2019
à Ittigen, de Uerkheim
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 01.11.2019

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist

Publications FOSC

24.06.2026 #707e844c-c264-4db5-adaa-d13f805c8f71
Mutation
Mutation Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Bern, Bern, neu Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern, Köniz Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Détails
Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern
Köhlerstrasse 2/4
3174 Thörishaus

Bisher
Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Bern
Wagnerstrasse 11
3007 Bern

Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Bern, in Bern, CHE-109.786.904, Stiftung (SHAB Nr. 204 vom 20.10.2023, Publ. 1005865294). Urkundenänderung: 09.06.2026. Name neu: Personalfürsorgestiftung der Gipser- und Malergenossenschaft Region Bern. Sitz neu: Köniz. Domizil neu: Köhlerstrasse 2/4, 3174 Thörishaus. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Tagesregister-Nr. 11807 vom 19.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 204, Datum: 20.10.2023

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern

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