CHE-109.753.537

Pensionskasse Partner P-Schweiz

Informations de base

CHE-109.753.537
c/o PricewaterhouseCoopers AG
St.Jakobs-Str. 25
4002 Basel
📍 Carte ↗
Stift
Mis à jour: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Personnes inscrites (11)

à Schwerzenbach, de Widnau
Kollektivunterschrift zu zweien
à Basel, de Bauma
Kollektivunterschrift zu zweien
à Arni, de Lauperswil
Kollektivunterschrift zu zweien
à Freienbach, de Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
à Zürich, de Eschenbach (LU)
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dällikon, de Kaiseraugst
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Begnins, de Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Freienbach, de Freienbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Horgen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küsnacht
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Altendorf
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Anciennes personnes inscrites (4)

à Zürich, de Eggersriet
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 23.02.2026
à Hermance
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 20.09.2024
à Zollikon, de Mosnang
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 18.10.2022
Brunner Roman Sortie
à St. Gallen, de Laupersdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 07.09.2020

But

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Partner der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, für Partner, die nach Austritt aus der Partnerschaft in der Stifterfirma weiterbeschäftigt werden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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