CHE-114.669.227
Pensionskasse Mondelez Schweiz
Personnes inscrites (13)
à Meilen, de Stansstad
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Thalwil, de Lützelflüh
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Herrliberg, de Leissigen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (6)
Ahluwalia Samriti
Sortie
à Zollikon, de Kilchberg (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Claesson Severine Priska
Sortie
à Meilen, de Stansstad
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Fuhrer Daniel Eric
Sortie
à St. Antoni, de Seedorf BE
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
jusqu'au 31.03.2026
jusqu'au 31.03.2026
Jakob Erich
Sortie
à Freienstein-Teufen, de Trub
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Kraft Foods Schweiz Holding GmbH und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat ist befugt, über die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks geeigneten Mittel zu beschliessen; er kann dazu nötigenfalls das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise verwenden. Er kann ebenfalls Versicherungsverträge zugunsten aller Destinatäre, oder eines Teils von ihnen, abschliessen oder in schon bestehende Verträge eintreten. Die Stiftung ist in diesen Fällen sowohl Versicherungsnehmerin als auch Begünstigte. Ausserhalb ihrer Personalvorsorgeverpflichtungen kann die Stiftung weder für Verpflichtungen aufkommen, die rechtlich den Arbeitgebern obliegen, noch Lohn- oder lohnähnliche Zahlungen vornehmen. Vorbehalten bleiben die Verwaltungskosten der Stiftung.
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