CHE-411.903.440
Pensionskasse Küsnacht
Personnes inscrites (8)
à Küsnacht, de Küsnacht (ZH) und Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
à Küsnacht, de Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
Anciennes personnes inscrites (10)
Arber Christian
Sortie
à Baden, de Birmensdorf (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 31.03.2026
Schubiger Susanna
Sortie
à Küsnacht, de Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Rasper Bernard
Sortie
à Wädenswil, de Estavayer
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 31.03.2026
Enzler Martin
Sortie
à Uetikon am See, de Zumikon
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
jusqu'au 31.03.2026
Schneider Martin
Sortie
à Küsnacht, de Arni (BE)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Gross Leemann Ursula
Sortie
à Küsnacht ZH, de Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Thalmann Seraina
Sortie
à Meilen, de Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Bachmann Patrick
Sortie
à Richterswil, de Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
jusqu'au 31.03.2026
Ernst Markus
Sortie
à Zürich, de Küsnacht ZH
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Bachmann Patrick
Sortie
à Haslen GL (Glarus Süd), de Entlebuch
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
But
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Küsnacht (nachfolgend Gemeinde) und andere Personen, welche öffentliche Funktionen ausüben, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Pensionskasse können sich anschliessen: wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Gemeinde verbundene Arbeitgeber; andere Gemeinden; weitere Arbeitgeber, welche Aufgaben von öffentlichem Interesse ausüben. Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.